Die Betreuungsbehörde ist rund um das Thema „Gesetzliche Vertretung für Erwachsene“ mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Sie informiert und berät über beide Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung, der Vollmacht und der rechtlichen Betreuung. Ergänzend zum Beratungsauftrag kann im Bereich der Vollmacht die Betreuungsbehörde auch die Öffentliche Beglaubigung vornehmen. Möchten Sie sich über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht informieren, dann kommen Sie vorbei.