2024|07 BEI DEN PLANUNGEN ZUR LANDESGARTENSCHAU IN ELLWANGEN ÜBERNIMMT DER INKLUSIONSBEIRAT DER STADT EINE WICHTIGE ROLLE
Inklusion, also die Selbstverständlichkeit der uneingeschränkten Teilhabe in der Gesellschaft, ist eine stete und wichtige Aufgabe. Sie ist oft schon in kleinen Details zu verbessern und scheitert doch oft genug an der Umsetzung. Dafür, dass dieses Thema im Zuge der Landesgartenschau 2026 in Ellwangen bestmöglich berücksichtigt wird – und auch darüber hinaus im Stadtgeschehen zum Thema wird – setzt sich der Inklusionsbeirat Ellwangen ein, der seit bereits über einem Jahr auch in regelmäßigem Austausch mit den LGS-Planern um das Berliner Büro relais Landschaftsarchitekten ist. Annette Diessner, Inklusionsbeauftragte der Stadt, sagt anerkennend: „Wir erfahren viel Offenheit und Wertschätzung. Es ist bei allen Beteiligten ein großes Bewusstsein da, dass man Inklusion in allen Belangen mitdenken muss.“ So wurden auch schon mehrfach spezielle Baustellenführungen für Gruppen mit Einschränkungen gemacht. „Wir nehmen das Thema an und bemühen uns, die besten Lösungen für alle Seiten zu ermöglichen und so viel Teilhabe für alle wie es geht möglich zu machen“, sagt LGS-Geschäftsführer Nils Degen.
Diessner gibt Einblicke, was bereits gut gestaltet wurde und wo die Inklusion auch Grenzen hat. Ein Beispiel sind Parkbänke: Genügend Stellflächen um die Bänke herum erlauben auch Rollstuhlfahren dort zum Plausch oder Rast anzuhalten, ohne auf der Wegführung im Besucherstrom anhalten zu müssen. „Das wurde bereits berücksichtigt“, sagt Diessner. Aber nicht nur Gehbehinderungen erschweren die Teilhabe, auch andere motorische und körperliche Einschränkungen brauchen spezielle Lösungen. Sinneseinschränkungen wie eine Sehbehinderung oder Hörbehinderung müssen wieder anders Berücksichtigung finden. „Bänke mit Rückenlehnen oder Armlehnen können wichtig sein, um ein inklusives Schwätzle auch genießen und nach dem Schwätzle leichter aufstehen zu können“, sagt Diessner. Andere Beispiele sind, dass natürliche Leitlinien für blinde Menschen eingebaut werden und wo diese nicht direkt vorhanden sind, bei Bedarf Blindenleitlinien zu verlegen.
Ganz aktuelle Planungen beschäftigen sich mit dem Auenspielplatz: Hier wurden seitens relais bereits viele barrierefreie Aspekte wie z.B. Sinneserfahrungen wie Hören und Ertasten, über die Berollbarkeit der meisten Angebote bis hin zu einem Trinkwasserbrunnen, der auch mit dem Rollstuhl angefahren werden kann, ganz selbstverständlich eingeplant. Inklusive Ansätze seien in den bisherigen Planungen der LGS sehr gut gelöst und berücksichtigt. Der Inklusionsbeirat bringt dazu immer gerne weiterführende Tipps und Ideen ein, die relais und die Planer der LGS auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüfen.
Den LGS-Planern des Büros relais Landschaftsarchitekten ist es wichtig, Barrierefreiheit nicht durch kleinteilige Erschließungsalternativen zu erreichen, sondern durch eine selbstverständliche, für alle gemeinsam nutzbare Parkgestaltung. Entscheidend dafür ist, dass der Entwurf nicht nachträglich „barrierefrei gefeilt“ wird, sondern dass alle Angebote und Strukturen von vornherein inklusiv gedacht sind. Das betrifft den Zugang zu allen sinnlichen Qualitäten und Erlebnisräumen des Parks sowie das Beachten generationsspezifischer Interessen und Wahrnehmungsperspektiven. Entscheidend dafür ist die kontinuierliche Abstimmung dieser Aspekte.
Manchmal ist die Barrierefreiheit aber nicht umsetzbar ist, weil es die vorhandene Landschaft unmöglich macht, eine völlige Barrierefreiheit zu erreichen. Hier suchen LGS, relais und der Inklusionsbeirat Ellwangen gemeinsam nach Kompromissen, mit denen die Probleme so barrierearm wie möglich gelöst werden sollen.
„Natürlich gibt es aber auch verschiedene Interessen, die es abzugleichen gilt“, zeigt Diessner Verständnis, wenn zum Beispiel Angelvereine oder der Nabu sich gegen eine starke Ausleuchtung aller Wege aussprechen, weil zu viel Licht die Tiere irritieren können, während sehbehinderte Menschen für eine blendfreie und flimmerarme Tageslicht-Beleuchtung dankbar sind. Auch sei bei manchen Behörden und Genehmigungsfragen viel Abklärung nötig, wenn zum Beispiel eine betonierte Rampe mit flachem Gefälle bis zum Wasser geführt werden soll, dort aber als störender Eingriff in den Naturraum wahrgenommen werden könne. Manchmal sei es auch ein Abwägen mit der Gestaltung, dem architektonischen Anspruch, oder auch der Finanzierbarkeit. „Die Planer denken wirklich bei vielen Gesprächen von vorneherein gut mit“, sagt Diessner.
Ein Lob kriegt auch die Homepage der LGS, auf der ein digitaler Assistent dabei hilft, die Seite in verschiedenster Modifikation bestmöglich nutzbar zu machen: An der Übersetzung in einfache Sprache wird bereits gearbeitet. Es kommen aber auch noch viele potenzielle Hürden auf die LGS-Planer zu, beim Ticketing, in den Gastronomien oder den Zu- und Ausgangsbereichen. „Ich erlebe in gemeinsamen Gesprächen immer öfter, dass barrierefreies Planen ganz automatisch mitgedacht und auch in Themenbereiche übertragen wird, die wir bislang explizit gar nicht angesprochen hatten – einfach weil die Sensibilisierung mit jedem Austausch größer wird. Und wir werden als Inklusionsbeirat die LGS weiter gerne mit begleiten“, sagt Diessner zu.
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