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OBWOHL DIE LGS NOCH NICHT ERÖFFNET IST, LAUFEN TÄGLICH LEUTE ÜBER DAS GELÄNDE

2025|06 WER DAS LANDESGARTENSCHAU-AREAL UNBEFUGT BETRITT, BRINGT SICH IN GEFAHR. INTERESSIERTE SOLLTEN SICH LIEBER ZU EINER DER ZAHLREICHEN BAUSTELLENFÜHRUNGEN ANMELDEN.

Nahezu täglich durchqueren Fußgänger und Fahrradfahrer das Gelände der Landesgartenschau (LGS). Das Problem: Das gesamte rund 26 Hektar große Areal gilt offiziell als Baustelle und darf somit von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich im Rahmen von offiziellen LGS-Führungen betreten werden. Denn wer das Areal unbefugt betritt, bringt sich unter Umständen in Gefahr, da zum Teil bis in die Abendstunden gearbeitet wird und Baufahrzeuge unterwegs sind.

Die Landesgartenschau ist eine Baustelle der Superlative. Trotz eines Zauns, der große Teile des Geländes umschließt, gibt es natürlich Zugangswege, die zum Beispiel durch das einfache Wegschieben eines Zaunelements geöffnet werden können. Die LGS-Geschäftsführer Stefan Powolny und Nils Degen bitten jedoch darum, von solchen Handlungen abzusehen. „Wir können natürlich verstehen, dass das Interesse an der Landesgartenschau groß ist. Wir befinden uns in der Phase, in der es nahezu täglich Veränderungen auf dem Gelände gibt“, sagt Powolny. „Dennoch ist das Areal bis zur Eröffnung eine Baustelle. Das unerlaubte Betreten bringt Gefahren für die Besucher und natürlich Haftungsrisiken mit sich, falls tatsächlich etwas passieren sollte.“

Somit ist das Team der Landesgartenschau regelmäßig damit beschäftigt, Personen vom Gelände schicken zu müssen. „Dabei bleiben wir natürlich immer nett und freundlich, doch es geht hierbei auch stets um die Sicherheit der Menschen und der Bauarbeiter, die uns am Herzen liegt“, betont Nils Degen. „Wer aber Interesse hat, das Gelände einmal zu besichtigen und es sich dabei auch noch fachkundig erklären zu lassen, darf sich sehr gerne zu einer der regelmäßigen Gruppenführungen anmelden.“

Alle Informationen zu den Baustellenführungen findet man auf der Website der Landesgartenschau: www.ellwangen2026.de

Das Gelände der Landesgartenschau gilt offiziell als Baustelle. Deshalb ist das Betreten des Areals verboten.
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