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AGB FÜR DIE BUCHUNG VON GÄSTEFÜHRUNGEN

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf das Anführen männlicher und weiblicher Formen verschiedener Personenbezeichnungen verzichtet. Alle maskulinen Bezeichnungen wie „Gästeführer“, „Vertreter“ oder „Ansprechpartner“ gelten hier für alle Geschlechter.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, den Sie – nachstehend „der Kunde“ – mit der Landesgartenschau Ellwangen 2026 GmbH, abgekürzt LGS, als Veranstalter abschließen.

1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Vertragsschluss bei privaten Gästeführungen
1.1.1. Mit der Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der LGS den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage seiner Buchungsanfrage sind die Angebotsbeschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Angebots-Flyer, Internetauftritt LGS), soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.1.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der LGS an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail oder per Post übermittelt.
1.1.3. Soweit die Buchung einer Gästeführung über einen Dritten vermittelt wird (z. B. Tourist-Information Ellwangen, Hotelpartner o.Ä.), tritt dieser ausschließlich als Vertragsvermittler auf.
1.1.4. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.

2. LEISTUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
2.1. Eine Gästeführung kann nur mit gültiger Landesgartenschau-Eintrittskarte pro Person für den Tag der Führung gebucht werden.
2.2. Bei privaten Führungen ergeben sich die von der LGS geschuldeten Leistungen ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Angebotsbeschreibung der jeweiligen Gästeführung und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.1.1. Die zulässige Gruppengröße für privat gebuchte Gästeführungen beträgt maximal 25 Personen. Um die Qualität der Führung gewährleisten zu können, wird ab einer Gruppengröße von 26 Personen ein weiterer Gästeführer kostenpflichtig hinzugezogen.
2.2.1. Bei Absagen seitens der LGS fallen für die Gruppe keine Kosten an.

3. BEZAHLUNG
3.1. Zahlung bei privaten Gästeführungen
3.1.1. Das Gästeführungsentgelt ist grundsätzlich im Nachgang der Gästeführung zu bezahlen.
3.1.2. Es wird automatisch eine Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
3.1.3. Eine Barzahlung vor Ort ist ausgeschlossen.

4. RÜCKTRITT
4.1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung bei privaten Führungen
4.1.1. Der Kunde kann bis zwei Tage vor Führungsbeginn von der Buchung kostenfrei zurücktreten. Sollte die Führung innerhalb von 48 Stunden vor Führungsbeginn storniert werden, ist die LGS berechtigt 50 Prozent der Leistung in Rechnung zu stellen. Bei Nichtanreise können 100 Prozent des Rechnungsbetrages berechnet werden.
4.1.1.2. Der Kunde hat die LGS über einen Rücktritt im Vorfeld zu informieren.

4.1.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Leistungstermins, der Personenzahl, der Gästeführungsart oder sonstiger Leistungen vorgenommen (Umbuchungen), gelten folgende Fristen:
a) Bis 48 Stunden vor Beginn der Führung fallen keine Kosten an.
b) Innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Führung können bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme zusätzlich berechnet werden.

5. DURCHFÜHRUNG 
5.1. Verspäteter Beginn der Führung
5.1.1. Die Wartezeit für Führungen bei Nichterscheinen der Gruppe beträgt maximal 15 Minuten. 5.1.2. Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf die vollständige Erbringung der Leistung.
5.1.3. Bei Verspätung des Gastes muss dennoch der gesamte Buchungsbetrag entrichtet werden, sofern die Führung durchgeführt wird.
5.2. Ausgestaltung der Gästeführung
5.2.1. Die Gästeführung findet bei jedem Wetter statt (Ausnahme Extremwetterlagen).
5.2.2. Die LGS gibt den Rahmen für die Gästeführung vor. Sie haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Gästeführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Gästeführer gestaltet die Gästeführung inhaltlich sowie örtlich und den Wegen nach eigenverantwortlich und selbstständig.
5.2.3 Die Sonderführung „After-Work Führung“ beinhaltet eine verkürzte Führungsdauer von 60 Minuten und ein Kaltgetränk (LGS-Bier ab 16 Jahren oder alkoholfreies Softgetränk) pro Person.

6. REKLAMATION
6.1. Reklamationen eines Gastes hinsichtlich Mängel der Vertragsleistung sind ausschließlich an die LGS zu richten.

7. HAFTUNG 
7.1. Die LGS haftet lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Gästeführung soweit ihr (oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen) eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.
7.2. Die LGS übernimmt keine Haftung bei Unachtsamkeit der Kunden, die während der Führung vorkommen.

8. DATENSCHUTZ
8.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Diese Daten dürfen vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Sie werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.